Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Vergabeentscheidung der mabb zur UKW-Frequenz 106,8 MHz („JazzRadio Berlin“)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26. November 2025 die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Vergabe der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz in vollem Umfang bestätigt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin.
Die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sei rechtmäßig. Die von JazzRadio vorgetragenen Beschwerdegründe rechtfertigten keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. JazzRadio stelle der Auswahlentscheidung der mabb lediglich eine eigene Würdigung der Radioprogramme gegenüber, ohne zu begründen, weshalb die Entscheidung der mabb beurteilungsfehlerhaft sei.
Mit der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht fest, dass die eagle Broadcast Brandenburg GmbH zum 1. Januar 2026 den Sendebetrieb für das Programm 106.8 pure fm auf der Frequenz UKW 106,8 MHz aufnehmen kann.
Das Oberverwaltungsgericht hat zu dem Beschluss eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Verwaltungsgericht hatte Vergabeentscheidung der mabb schon in erster Instanz bestätigt
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 9. September 2025 die Auswahlentscheidung des Medienrats zur Zuweisung der UKW-Frequenz an die eagle Broadcast Brandenburg GmbH für das Programm „106.8 pure fm“ erstinstanzlich im Wesentlichen als rechtmäßig bestätigt.
Musikfarbe Jazz in Berlin und Potsdam weiterhin gesichert
Bei der Entscheidung des Medienrats wurde berücksichtigt, dass die Musikfarbe Jazz in Berlin – und künftig auch in Potsdam – weiterhin prominent vertreten bleibt. So startet mit dem Programm jazz fm zum 1. Januar 2026 ein weiteres Jazzformat auf den UKW-Frequenzen Berlin 91,0 MHz und Potsdam 90,7 MHz. Zudem sendet JazzRadio Berlin seit dem 10. September 2025 über eine von der mabb neu zugewiesene Kapazität auf dem DAB+ Kanal 7B.
Zum Hintergrund des Verfahrens
Die mabb hatte im Dezember 2024 die Ausschreibung von insgesamt fünf UKW-Frequenzen in Berlin und im Land Brandenburg beschlossen.
Auf die Ausschreibung hatten sich 13 Programme beworben.
Folgenden Veranstaltern wird eine UKW-Frequenz zugewiesen:
• Der eagle Broadcast Brandenburg GmbH für das Programm 106.8 pure fm
• Der Radio B2 GmbH für das Programm jazz fm
• Der Byte.FM GmbH für das Programm ByteFM
• Der Media Arabica Radio und Broadcast GmbH für das Programm RADIO ORIENT
Bei der Auswahlentscheidung der Frequenz „106,8 MHz“ ist der Medienrat zu dem Ergebnis gekommen, dass das Programm 106,8 pure fm im Vergleich zu den anderen Antragsteller:innen den größten programmlichen Vielfaltsbeitrag erwarten lässt. Der Medienrat hat insbesondere die besondere Ausrichtung des Programms 106,8 pure fm in Wort und Musik auf die Berliner Techno- und Clubszene und die Musikfarbe, bestehend aus elektronischen Musikstilen – von House und Techno bis zu Ambient und experimentellen Klängen – höher bewertet als den der bisherigen Frequenzinhaberin JazzRadio und den weiteren Antragstellerinnen.