Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Live-Streams bis auf Weiteres verlängert
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat das seit dem 20. März 2020 geltende vereinfachte Anzeigeverfahren für Live-Streaming-Angebote in der, mit Beschluss vom 17. April 2020 angepassten Form, angesichts der andauernden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Länder bis auf Weiteres verlängert.
Das Vorgehen ersetzt nicht das gesetzliche Zulassungsverfahren, sondern stellt weiterhin eine vorläufige Maßnahme dar. Bei der geplanten Übertragung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die einen längeren zeitlichen Vorlauf haben oder für einen längeren Zeitraum sowie auf Dauer angelegt sind, müssen Anbieter weiterhin eine medienrechtliche Zulassung beantragen.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Landesmedienanstalten verfügbar.
Ein PDF-Formular für die vereinfachte Anzeige steht hier bereit.