Wahljahr 2026: Politische Werbung in Rundfunk und Telemedien
Egal ob im Radio, TV oder online – wer politische Werbung oder Wahlwerbespots im Vorfeld von Wahlen verbreitet, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. Besonders bevorstehende Wahlen werfen hier Fragen auf: Was ist politische Werbung? Welche Spielregeln gelten für Rundfunk und Telemedien? Und was müssen lokale Rundfunkveranstalter bei Wahlwerbung beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen bieten Merkblätter und Leitfäden der Medienanstalten und der mabb.
Politische Werbung und Wahlwerbung– So geht's richtig
Für Wahlwerbung im lokal-regionalen Rundfunk finden Interessierte im aktuellen Leitfaden der mabb Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Neben den aus den Merkblättern und Leitfäden hervorgehenden Pflichten nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) sind bei der Kennzeichnung von Wahlwerbespots die Anforderungen der EU-Verordnung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung (VO (EU) 2024/900) zu beachten. Sie müssen nach Art. 11 und 12 der VO (EU) 2024/900 insbesondere den Hinweis enthalten, dass es sich um eine politische Anzeige handelt, den Auftraggeber nennen und deutlich machen, um welche Wahl es geht. Ferner muss darauf hingewiesen werden, wo weitere Informationen zur vorliegenden Kampagne abgerufen werden können. Die einzelnen Pflichten der TTPW-VO und die Leitlinien der Europäischen Kommission, die die Regeln der TTPW-VO genauer erläutern, finden Sie hier: