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Zuführung Lokal-TV und Hybrid-TV: mabb fördert acht Projekte

Der mabb-Medienrat hat in seiner Dezember-Sitzung die Förderung von acht Projekten lokaler TV-Veranstalter im Bereich der Programmzuführung und Online-Programmverbreitung bzw. Hybrid TV beschlossen. Die Förderung hat eine Laufzeit von drei Jahren. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe fördert die mabb die technische Infrastruktur für die Rundfunkversorgung, Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken und unterstützt die Veranstalter von lokalen TV-Programmen bei der Programmverbreitung.

Folgende Projekte erhalten eine Förderung der mabb:

  • Teltowkanal / teltowkanal echo arts mediaagentur
  • OSF 2 – Das Frankfurter Fernsehen / StudioP/VMS
  • OSF TV / Priewisch Management GmbH
  • Kanal 12 Spremberg TV
  • lausitz.TV / Television Cottbus GmbH
  • Seenluft 24 / seenland kreativ GmbH
  • Lausitzwelle / SGS Rundfunkgesellschaft mbH
  • Strausberg TV / Film- und Fernsehproduktion Rätzel
 
Gefördert werden können kommerzielle, audiovisuelle Rundfunk- und rundfunkähnliche Telemedienangebote mit einem relevanten Beitrag zu lokaler und regionaler Information in Berlin oder im Land Brandenburg. Anträge konnten bis zum 11. November, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden. Die Förderung erfolgt gemäß der am 17. September 2024 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von kommerziellen Rundfunk- und rundfunkähnlichen Telemedienangeboten zur Stärkung ihres Beitrags zu lokaler und regionaler Information. Die novellierte Förderrichtlinie ist hier abrufbar.

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