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Medienratssitzung

Der Medienrat der mabb besteht aus sieben ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Mitgliedern. Je drei von ihnen werden vom Brandenburger Landtag und vom Abgeordnetenhaus Berlin jeweils mit einer zweidrittel Mehrheit gewählt. Der Vorsitzende des Medienrats braucht die Zustimmung von zweidrittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beider Länderparlamente.

Aus seiner Mitte wählt der Medienrat einen stellvertretenden Vorsitzenden. Entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Medienrats muss die Befähigung zum Richteramt haben.

Der Medienrat tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Er nimmt die Aufgaben der Medienanstalt wahr, die nicht dem Direktor übertragen wurden. Beispielsweise vergibt der Medienrat die Sendelizenzen, teilt die Frequenzen zu und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

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