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mabb-Jugendrat berät: Family Influencing – zeigt her eure Kinder?

29. März 2025

Bei der ersten Sitzung des Jahres kam der Jugendrat mit Direktorin Dr. Eva Flecken sowie den Fachreferent:innen der mabb zusammen. Inhaltlich drehte sich das Treffen um die professionelle Kommerzialisierung von Posts mit Babys und Kindern auf Social Media.

Zuerst berichteten die Jugendrät:innen über spezifische Beispiele des Family Influencing sowie des Sharenting. Anschließend wurden die Fälle seitens der mabb juristisch eingeordnet. Hier wurde deutlich, dass es noch keine rechtlich verbindende Definition des Family Influencing gibt. Viele Posts mit Kindern fallen streng genommen nicht unter den Bereich der Werbung, denn diese setzt die Notwendigkeit einer direkten Gegenleistung voraus. Auch andere Formen der Vereinnahmung, wie die politische Instrumentalisierung von Kindern, sind nicht per se verboten – das Recht der Eltern über ihre Kinder ist sehr weitreichend. Wohl aber gibt es einen Schutz, wenn die Intims- bzw. Privatsphäre verletzt wird.

Aus Sicht der Jugendrät:innen geht für die verschiedenen Akteur:innen im Kontext des Family Influencing mit dem Geld verdienen auch eine moralische Verpflichtung einher. Dies gelte für die Eltern, aber auch jene Unternehmen, deren Produkte beworben würden, sowie für die Plattformen, bei denen die Postings erfolgen. Einigkeit herrschte zudem darüber, dass die bisherigen Prinzipien der Selbstregulierung nicht gut funktionieren würden.

Mehr Informationen zum mabb-Jugendrat finden Interessierte hier.