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Organisation und Struktur

Die mabb hat zwei entscheidungsweisende Organe: Der Medienrat ist das beschlussfassende Gremium. Die Direktorin bereitet die Beschlüsse des Medienrats vor, setzt sie um und vertritt die mabb nach außen. Bei ihren Aufgaben wird die Direktorin von den Mitarbeiter:innen der mabb unterstützt. Gemeinsam mit den Organen der Landesmedienanstalten nimmt die mabb ihre Regulierungsaufgaben bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen wahr.

Einrichtungen der mabb sind ALEX Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ).

Informationen zum Jahresabschluss der mabb finden Sie unter Finanzierung.

Transparenz nach PMStV § 36 Abs. 4

Die Vergütung der Direktorin richtet sich nach Besoldungsgruppe B7 für Beamte des Landes Berlin. Sie erhält zudem eine jährliche Zulage in Höhe der Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (Stand 2025: 10.238 € brutto) und eine BahnCard 100 1. Klasse (geldwerte, zu versteuernde Leistung in Höhe von Stand 2026: 7.999 €). Zusätzlich zu der betrieblichen Altersvorsorge über die VBL wurde für die Direktorin eine Unterstützungskassenversorgung in Form einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die mit gesetzlichem Renteneintrittsalter fällig wird.

Die beiden Stellvertreter sowie der Leiter des Offenen Kanals / Geschäftsführer der mibb GmbH haben außertarifliche Verträge. Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt über die VBL oder als Zuschuss zum Anwalts- bzw. Presseversorgungswerk.

Die übrigen Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die betriebliche Altersvorsorge erfolgt über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Die mabb beschäftigt keine Beamt:innen. Alle Mitarbeitende der mabb, dies gilt auch für die Direktorin und ihre Stellvertreter, sind Angestellte im öffentlichen Dienst.