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Medienrat

Der mabb-Medienrat besteht aus neun ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Mitgliedern. Von den Mitgliedern des Medienrats werden je vier vom Brandenburger Landtag und vom Abgeordnetenhaus von Berlin jeweils mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Ein weiteres Mitglied, das zugleich den Vorsitz im Medienrat innehat, wird von beiden Länderparlamenten jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Aus seiner Mitte wählt der Medienrat eine stellvertretende Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Medienrat tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Er nimmt die Aufgaben der Medienanstalt wahr, die nicht der Direktorin übertragen wurden. Beispielsweise vergibt der Medienrat die Sendelizenzen, teilt die Frequenzen zu und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.