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Medienrat

Der Medienrat besteht aus neun Mitgliedern, die ehrenamtlich und unabhängig arbeiten.

Vier Medienrät:innen werden vom Landtag Brandenburg und fünf Medienrät:innen vom Abgeordnetenhaus Berlin gewählt. Der Medienrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende sowie einen stellvertretenden Vorsitz. Die Amtszeit des Medienrates beträgt fünf Jahre. Ein Mitglied darf dem Medienrat höchstens drei Amtszeiten angehören.

Welche Aufgaben übernimmt der Medienrat?

Zu den Kernaufgaben des Medienrates gehören die Zulassung lokal-regionaler Fernseh- und Radioveranstalter und die Entscheidung über die Zuweisung von UKW- und DAB+-Übertragungskapazitäten. Außerdem entscheidet der Medienrat über Fördermaßnahmen sowie den Haushalt der mabb. Auch die:der Direktor:in wird vom Medienrat gewählt. Der Medienrat tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen.