Analog-Digital-Umstieg im Ballungsraum Berlin-Potsdam
Der Umstieg wird ernst – bis zum 28. Februar 2003 werden öffentlich-rechtliche und private Fernsehfrequenzen umgestellt
Der Umstellungsfahrplan Am 1. November 2002 wurden die Kanäle 5 und 44 digitalisiert. Jetzt werden auch die bisher von ARD, ZDF, ORB, SAT.1 und RTL genutzten Kanäle auf digitale Übertragung umgestellt. Am 14. Februar 2003 beginnt die Umstellung mit der Beendigung der analogen Übertragung auf dem Kanal 27, auf dem bisher das ORB-Fernsehen analog verbreitet wird. Dieser Kanal wird bis Ende Februar auf digitale Übertragung umgerüstet. Am 28. Februar 2003 werden die Kanäle 7 (ARD), 33 (ZDF), 25 (SAT.1) und 56 (RTL) umgestellt. Auf jedem der Kanäle können nach der Umstellung bis zu vier Fernsehprogramme gesendet werden.
Das Programmangebot wird digital RTL, SAT.1, ProSieben, VOX und RTL2 gibt es ab 28. Februar 2003 über Antenne nur noch digital. Zusätzlich werden nun weitere private Programme über Antenne digital zu empfangen sein: Kabel1, SuperRTL und N24. Dazu werden voraussichtlich FAB und BBC kommen. Auf den bisher von ARD, ZDF und ORB analog genutzten Kanälen werden nach der Umstellung auf digitale Übertragung folgende öffentlich-rechtliche Programme zusätzlich zu empfangen sein: Kinderkanal, ARTE, Phoenix, ZDF.info, ZDF.doku, MDR, NDR, voraussichtlich auch WDR-Fernsehen. Bis zum Ende der Umstellung im August 2003 wird das ARD-Programm noch analog auf dem leistungsschwächeren Kanal 29 verbreitet (bisher noch von VOX genutzt), das Programm des ZDF auf Kanal 47 (derzeit von ProSieben genutzt), das ORB-Fernsehen auf Kanal 51 (bisher RTL2). SFB1 behält in der letzten Phase der Umstellung seine Frequenz auf dem Kanal 39. Während der Umstellungen werden Sendeunterbrechungen notwendig, die die Sendernetzbetreiber in die Nacht- und Morgenstunden legen werden. Es muss auch mit vorübergehenden Leistungseinschränkungen gerechnet werden.
Informationsmaßnahmen Ab Anfang Februar werden auf den bisher noch analog strahlenden terrestrischen Sendern Lauftexte auf die Umstellung hinweisen, damit alle betroffenen Haushalte rechtzeitig auf die Umstellung aufmerksam gemacht werden. Hinzu kommen Spots und redaktionelle Beiträge bei den beteiligten Veranstaltern. Zusätzlich wollen die Fernsehveranstalter und die mabb in einem Informationsbrief alle Haushalte auf die Umstellung hinweisen, dabei aber auch deutlich machen, dass es ausschließlich um diejenigen Haushalte geht, die bisher ihr Fernsehprogramm nur über Antenne, also Dachantenne oder Zimmerantenne, empfangen. Haushalte, die Fernsehen ausschließlich (also auch bei Zweit- oder Drittgeräten) über Kabel oder Satellit empfangen, sind nicht betroffen. Die Haushalte können sich auch bei den Verbraucherzentralen und dem Mieterverein über Vor- und Nachteile der verschiedenen Empfangswege informieren.
Geräte für DVB-T Da die Programme bei DVB-T komprimiert als digitale Datenpakete ausgestrahlt werden, ist für jeden Fernsehempfänger ein Zusatzgerät erforderlich. Solche Geräte werden im Handel schon deutlich unter 200 € angeboten. Für einkommensschwächere Haushalte kommen die im Handel angebotenen Mietkaufmodelle in Betracht. Wer dauerhaft Sozialhilfe bezieht, nach dem Sozialhilferecht Anspruch auf Finanzierung eines Fernsehgeräts hat, und bisher ausschließlich terrestrisch fern sieht sowie sein Fernsehgerät angemeldet hat, kann einen entsprechenden Antrag auf Unterstützung bei seinem zuständigen Sozialhilfeträger stellen.