Ausschreibung der von 104.6 RTL und vom Berliner Rundfunk genutzten UKW-Hörfunkfrequenzen
Die Sendeerlaubnisse für die Programme „104.6 RTL“ und „Berliner Rundfunk“ laufen am 8. September 2012 (104.6 RTL) bzw. am 31. Dezember 2012 (Berliner Rundfunk) aus.
Beide Veranstalter haben die Verlängerung ihrer Sendeerlaubnisse beantragt bzw. einen Verlängerungsantrag angekündigt.
Hierüber ist auf der Grundlage einer Ausschreibung der genutzten Frequenzen zu entscheiden, da beide Sendeerlaubnisse bereits zweimal um jeweils einen vollen Lizenzzeitraum verlängert worden sind (§ 29 Abs. 3 Satz 2 MStV). Zusätzlich zu den gesetzlichen Auswahlkriterien (§ 33 MStV) und den Verlängerungsvoraussetzungen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 MStV) ist das Interesse der bisherigen Veranstalter angemessen zu berücksichtigen, das Programm mit den von ihnen geschaffenen personellen und sachlichen Mitteln weiterzuführen.
Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden UKW-Hörfunkfrequenzen:
Berliner Rundfunk:
91,4 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
100,9 MHz am Standort Casekow
102,2 MHz am Standort Cottbus-Stadt
104,2 MHz am Standort Booßen
104.6 RTL:
104,6 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
89,5 MHz am Standort Elsterwerda
88,0 MHz am Standort Finsterwalde
Anträge können bis Mittwoch, 14. September 2011, 12:00 Uhr bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg eingereicht werden. Der Medienrat wird voraussichtlich im Herbst 2011 entscheiden.