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Ausschreibung von UKW-Hörfunkfrequenzen in Berlin und Brandenburg

Auf der Grundlage von § 21 MStV hat der Medienrat in seiner Sitzung am 31. Mai 2007 die Ausschreibung der bisher von BBC World Service, BB Radio, r.s.2, KissFM, Radio France Internationale und Spreeradio genutzten UKW-Hörfunkfrequenzen in Berlin und Brandenburg im Umfang von jeweils täglich vierundzwanzig Stunden beschlossen.

Die Sendeerlaubnisse der Veranstalter BBC, BB Radio, r.s.2, Kiss FM und RFI sind bereits einmal verlängert worden, sie laufen in der nächsten Zeit ab (BBC World Service am 7.11.2007, BB Radio am 31.12.2007, rs2 Berlin-Brandenburg am 4.12.2008, KissFM am 28.2.2009 und RFI am 30.6.2009). Nach § 29 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 MStV ist über die weitere Verlängerung auf der Grundlage einer Ausschreibung der genutzten Frequenzen zu entscheiden. Zusätzlich zu den Auswahlkriterien des § 33 MStV und den Verlängerungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 MStV ist das Interesse der bisherigen Veranstalter, das Programm mit den von ihnen geschaffenen personellen und sachlichen Mitteln weiterzuführen, angemessen zu berücksichtigen. An Spreeradio ist bisher neben den Gründungsgesellschaftern Stefan Schwenk und Olaf Hopp die RTL Radio Deutschland GmbH mit 33,8 % beteiligt. Der Veranstalter hat angezeigt, dass die RTL-Beteiligung auf 100% erhöht werden soll.

Dies ist im Rahmen der Sendeerlaubnis nicht genehmigungsfähig, da dies der Übertragung der Sendeerlaubnis gleichkäme (§ 30 Abs. 1 Satz 2 MStV). Der Veranstalter hat sich mit einer Neuausschreibung der Sendeerlaubnis einverstanden erklärt. Die Ausschreibung dient der Wahrung des chancengleichen Zugangs, indem andere Antragsteller sich mit ihren Konzepten auf die Frequenz bewerben können und dem Medienrat Gelegenheit geben, zu prüfen, ob ein anderer Ansatz einen größeren Vielfaltsbeitrag zu leisten verspricht als die Fortsetzung des bisherigen Programms. Der Medienrat wird dabei das Interesse des Veranstalters, das Programm mit den von ihnen geschaffenen personellen und sachlichen Mitteln weiterzuführen, angemessen berücksichtigen. Die Ausschlussfrist wurde auf Mittwoch, 8. August 2007, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt) festgesetzt. Der Ausschreibungstext ist auf der Homepage der mabb (www.mabb.de) abrufbar.

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