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Auswahlverfahren für die UKW-Hörfunkfrequenz 101,3 MHz

Belegung der neu ausgebauten Kanäle im Berliner Kabelnetz durch die Netzbetreiber ; Ausschreibung einer UKW-Hörfunkkette zur Versorgung der Uckermark; Beanstandung einer Sendung der Talkshow

Im Auswahlverfahren für die aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Veränderungen bei Klassik Radio neu ausgeschriebene UKW-Hörfunkfrequenz 101,3 MHz mit Standort Berlin hat der Medienrat die Antragsteller angehört. Über eine Auswahlentscheidung wird er in seiner Sitzung am 3. September 1999 beraten. 


Belegung der neu ausgebauten Kanäle im Berliner Kabelnetz durch die Netzbetreiber

Der Medienrat hat beschlossen, von der durch die Novellierung des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Betreibern von Kabelanlagen zu gestatten, die Kanäle in Anwendung der gesetzlichen Vergabekriterien selbst zu belegen. Der Beschluß betrifft den Bereich des Berliner Kabelnetzes, in dem durch den Ausbau der Deutschen Telekom AG und der Unternehmen der Netzebene 4 künftig 13 zusätzliche analoge und zahlreiche weitere Kanäle für die digitale Übertragung zur Verfügung stehen werden. Der Medienrat geht dabei von einer Zusammenarbeit der Deutschen Telekom AG und der mit ihr in einer Arbeitsgemeinschaft zusammenarbeitenden Unternehmen der Netzebene 4 und der Wohnungswirtschaft aus. Die bisher empfangbaren Programme werden weiterhin verbreitet werden, doch kann es zu Kanalumlegungen kommen, mit denen auch bisherige Kanalteilungen aufgehoben werden. Zu den Kriterien, die bei der Belegung zu beachten sind, gehört neben Vielfalt und Nachfrage auch das medienwirtschaftliche Engagement in Berlin-Brandenburg, zu dem den Netzbetreibern entsprechende Informationen gegeben werden.
 

Ausschreibung einer UKW-Hörfunkkette zur Versorgung der Uckermark
Auf entsprechende Bedarfsanmeldung hin ist eine Senderkette koordiniert worden, die die Uckermark versorgt. Der Medienrat hat beschlossen, die neu verfügbaren Frequenzen auszuschreiben.
 

Beanstandung einer Sendung der Talkshow „Arabella“
Der Medienrat hat beschlossen, entsprechend einer Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten die Sendung „Gib mir mein Kind zurück“ vom 25. Februar 1999 zu beanstanden; die Sendung war zu dem ausgestrahlten Zeitpunkt geeignet, das Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, und hätte daher an diesem Sendeplatz nicht ausgestrahlt werden dürfen.

Einer weiteren Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten, die Sendung „Meine Familie ist ein Alptraum“ vom 10. Februar 1999 wegen Verstoßes gegen die Programmgrundsätze zu beanstanden (unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes hielt die Gemeinsame Stelle die Sendung für unbedenklich), ist der Medienrat nicht gefolgt. Der Medienrat sah keine hinreichende rechtliche Grundlage für die Empfehlung des Arbeitskreises. Die Sendung gibt allerdings Veranlassung, an die Einhaltung der vereinbarten Verhaltensgrundsätze der Veranstalter zu erinnern, die eine über das rechtliche Mindestmaß hinausgehende Selbstbindung der Veranstalter enthalten.

Bei ProSieben werden die Verhaltensgrundsätze zu Talkshows sowohl nach den Feststellungen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg als auch denen der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten in der Regel eingehalten, doch sollten künftig auch einzelne „Ausreißer“ vermieden werden.

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