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Der Fall joiz

Unfaire Verbreitungsbedingungen für innovative Medienangebote

Berlin, 17. Dezember 2014. Der bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) zugelassene Social-TV-Sender joiz Deutschland hat Insolvenz angemeldet. Probleme bei der Ausweisung der Fernsehreichweiten und die Höhe der Verbreitungskosten haben zu dieser Entwicklung beigetragen. mabb-Direktor Dr. Hans Hege plädiert dafür, dass der Fall joiz ein Weckruf für die gemeinsamen Organe KEK und ZAK der Medienanstalten sein sollte. Diese beschäftigen sich bereits mit der Problematik, sind aber noch nicht zu konkreten Ergebnissen gekommen.

Reichweitenmessung und Verbreitungsbedingungen benachteiligen innovative Anbieter

Die Messsysteme für Radio- und Fernsehprogramme werden von großen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltergruppen dominiert. Sie bilden neue Angebote und insbesondere solche mit jugendlichen Zielgruppen unzureichend ab und benachteiligen diese bei der Werbevermarktung.

Noch gravierender sind die Nachteile bei den Verbreitungsbedingungen: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten zahlen seit zwei Jahren nichts mehr für die Verbreitung im Kabel, die beiden großen privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat1 bekommen durch die Beteiligung an den von den Haushalten zu zahlenden Zusatzentgelten für die HD-Verbreitung über Kabel und Satellit sogar noch mehr Geld zurück, als sie für die Verbreitung aufwenden. Kleine Veranstalter wie joiz hingegen müssen nach wie vor bezahlen, ebenso wie die Lokal-TV-Veranstalter. Sie haben keine entsprechende Verhandlungsmacht. Das frühere Prinzip, dass jeder für die gleiche Transportleistung gleich bezahlt, ist inzwischen ausgehebelt. Das begünstigt die weitere Medienkonzentration im Fernsehbereich.

Da die Verbreitung auf den Rundfunkübertragungswegen im Schnittfeld von Medien-, Telekommunikations- und Kartellrecht liegt, sollte sie, so Dr. Hans Hege, auch auf der Agenda der Bund-Länder-Kommission stehen, die zum Thema Konvergenz der Medien und ihren regulatorischen Folgen eingesetzt worden ist.

Sicherung der Netzneutralität

joiz Deutschland will im Internet weiter senden. Dort sind Medienanbieter bisher nicht darauf angewiesen, mit Netzbetreibern zu verhandeln, die den Zugang zu den Nutzern kontrollieren. Daher hat sich im Internet eine größere Vielfalt entwickeln können. Allerdings planen die Netzbetreiber spezielle Dienste, mit denen für die bei ihnen angeschlossenen Haushalte Überholspuren für zahlungskräftige Anbieter eingerichtet werden sollen. Dies würde wiederum dazu führen, dass die jeweils marktstarken Unternehmen, von RTL bis Netflix, bessere Konditionen erhalten würden als Start-ups. Kriterium für die Vorzugsbehandlung wären nicht Innovation und journalistische Leistung, sondern die Finanzkraft.

Die zu Gunsten der speziellen Dienste vorgebrachten Argumente aus dem Bereich der selbstfahrenden Autos und der Telemedizin rechtfertigen keine Einschränkung der Netzneutralität bei den audiovisuellen Medien. Die strikte Sicherung der Netzneutralität für audiovisuelle Medien sollte daher ein zentraler Punkt nicht nur der Beratungen auf europäischer Ebene, sondern auch der Bund-Länder-Kommission sein, betont Dr. Hans Hege.

Über die mabb

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihre Regulierungsaufgaben (Lizenzierung und Aufsicht über private Rundfunkprogramme, Nutzung von Rundfunkfrequenzen, Zugang zu digitalen Plattformen) nimmt sie bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit den gemeinsamen Organen der Medienanstalten der Länder wahr. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag fördert die mabb in Berlin und Brandenburg Medienkompetenz und -ausbildung sowie Projekte für neue Übertragungstechniken. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen als Einrichtungen in Trägerschaft der mabb ALEX Offener Kanal Berlin und das Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ).

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