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Deutsche Telekom AG stellt nun auch für das Berliner Kabelnetz zwei zusätzliche analoge Kanäle zur Verfügung

Bundeskartellamt droht der Deutschen Telekom AG eine einstweilige Anordnung wegen Mißbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung an

Die Deutsche Telekom AG hat nun auch für Berlin-Brandenburg wie in den anderen Bundesländern zwei zusätzliche Kanäle für die analoge Übertragung in den Kabelnetzen zur Verfügung gestellt. 
Für das Berliner Kabelnetz der Deutschen Telekom AG bleibt es bei der für das Jahr 1997 beschlossenen Belegung. Danach werden die beiden neuen Kanäle wie folgt genutzt: 

Kanal S 24: 
6.00 - 18.00 Uhr Nickelodeon,
18.00 - 6.00 Uhr tm3, 

Kanal S 25:
SuperRTL. 

In einem großen Teil der Berliner Kabelhaushalte werden die beiden Kanäle schon Ende September 1997 zur Verfügung stehen, die restlichen Haushalte werden bis zum Ende des Jahres die weiteren Programme empfangen können.  Über den von der Medienanstalt für das Programm Phoenix zugewiesenen dritten Kanal (S 26) gibt es bisher keine Einigung. Phoenix konnte bei der Vergabe der übrigen Kanäle für das Jahr 1997 noch nicht berücksichtigt werden, weil die medienrechtlichen Voraussetzungen erst im Laufe dieses Jahres geschaffen wurden. Spätestens bei der zum 1. Januar 1998 vorzunehmenden Anpassung der Kanalbelegung wird Phoenix zu berücksichtigen sein. Die Medienanstalt hat die entsprechende Anhörung zur Fortentwicklung der Kanalbelegung vor einigen Wochen eingeleitet.  Das Bundeskartellamt ist in dem gegen die Deutsche Telekom AG eingeleiteten Verfahren zu dem Ergebnis gekommen, daß die Verweigerung der beiden Kanäle in Berlin-Brandenburg ein mißbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens Deutsche Telekom AG darstellt, und zwar sowohl gegenüber den Programmanbietern als auch gegenüber den auf die Signallieferung der Deutschen Telekom AG angewiesenen Kabelnetzbetreibern der Netzebene 4. Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Telekom AG eine einstweilige Anordnung angedroht, die zwei zusätzlichen Kanäle zur Verfügung zu stellen. Das Bundeskartellamt hat auch weitere Prüfungen angekündigt, ob weitere Kanäle des Hyperbandes analogen Programmanbietern zur Verfügung zu stellen sind.  Die MABB hatte den Anstoß zu diesem kartellrechtlichen Verfahren durch ihre Beschwerde vom März 1997 gegeben, der sich dann die betroffenen Veranstalter und der VPRT im Juni 1997 angeschlossen hatten. ARD und ZDF hatten von einer entsprechenden Intervention zugunsten von Phoenix abgesehen.  Der Direktor der MABB, Dr. Hans Hege, erklärte dazu: "Ich hoffe, daß wir gemeinsam mit der Deutschen Telekom AG nun auch eine Lösung für Phoenix finden werden, auch ohne weitere kartellrechtliche und verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzungen."

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