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Einzigartiges Förderprogramm „Lokaljournalismus im Exil“ in Berlin gestartet – Förderung für ukrainische und andere vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Medienschaffende in Berlin

  • Das Land Berlin stellt Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung. Senatskanzlei Berlin und mabb unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung.
  • Im Fokus des Förderprogramms stehen lokaljournalistische Angebote in ukrainischer und auch russischer Sprache. Solche Angebote also, die von geflüchteten Journalist:innen und Medienschaffenden (mit) produziert werden.
  • Bis 9. Juni 2022 können sich Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter („Online-Medien“) oder Anbietergemeinschaften mit Projekten bewerben, die inhaltlich auf Berlin ausgerichtet sind.
  • mabb-Fördersprechstunde am 30. Mai 2022 klärt Fragen zur Antragstellung und Förderbedingungen.

Berlin, 17. Mai 2022. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) startet erstmalig ein Förderprogramm für lokaljournalistische Angebote in Berlin. Gefördert werden journalistische Projekte, die Nachrichten und Service-Informationen für vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen produzieren und bereitstellen. Das Besondere ist, dass solche Projekte gefördert werden sollen, die ihrerseits geflüchteten Medienschaffenden aus der Ukraine, Russland und Belarus eine berufliche Perspektive geben.

„In der Krise braucht es kritischen, sorgfältigen und zeitgemäßen Journalismus, der informiert und einordnet. Lokaljournalismus ist dabei zentral. Relevante, lokale Informationen sollen den geflüchteten Menschen im Exil dabei helfen, sich in Berlin und in ihren neuen Umgebungen zu orientieren“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Viele Medienunternehmen in der Hauptstadtregion haben das längst erkannt, ihre Hilfsbereitschaft ist beeindruckend. Es gibt zahlreiche kreative Formatideen, mit denen die Geflüchteten erreicht und die von geflüchteten Medienschaffenden mitproduziert werden können. Genau diese wollen wir unterstützen. Ich danke dem Land Berlin für die kurzfristige Bereitstellung von Haushaltsmitteln, die dieses Förderprogramm so zügig möglich machen. Als mabb stehen wir für die staatsferne Vergabe dieser Mittel.“

Digitale Fördersprechstunde am 30. Mai 2022 – Bewerbungsfrist endet am 9. Juni 2022
Gefördert werden lokaljournalistische Angebote für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten mussten. Im Fokus stehen dabei journalistische Angebote in ukrainischer und/oder russischer Sprache, bevorzugt jedoch auf Ukrainisch, und solche Angebote, an denen geflüchtete Medienschaffende aus der Ukraine sowie aus anderen Regionen beteiligt sind. Bis 9. Juni 2022 können sich Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter („Online-Medien“) oder Anbietergemeinschaften mit Projekten bewerben, die inhaltlich auf Berlin ausgerichtet sind. Die mabb begleitet die Ausschreibung mit einer Fördersprechstunde am 30. Mai 2022. Darüber hinaus initiiert die Medienanstalt ein kostenfreies Weiterbildungsangebot für die nun im Exil lebenden Journalist:innen.

Fördermittel aus dem Landeshaushalt Berlin machen Unterstützung möglich
Dr. Severin Fischer, Chef der Senatskanzlei Berlin, erklärt: „Der Angriffskrieg gegen die Ukraine, der grobe Bruch mit dem Völkerrecht, aber auch die Repressionen des russischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung beschränken die Freiheit von Medienschaffenden fundamental. Gerade in der aktuellen Situation ist es von großer Bedeutung, geflüchteten Journalist:innen und Medienschaffenden aus der Ukraine und Russland zu helfen. Unser Ziel ist es, Geflüchtete und Menschen im Exil mit unabhängigen Informationen in ukrainischer und russischer Sprache zu versorgen. Hier setzt das neue mabb-Programm ‚Lokaljournalismus im Exil‘ an, das lokaljournalistische Angebote in ukrainischer und russischer Sprache in Berlin ermöglichen und unterstützen soll. Die Senatskanzlei sichert heute mit einer Verwaltungsvereinbarung die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ab.“

Der 2019 novellierte Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg erlaubt die Förderung lokaljournalistischer Angebote durch die mabb. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Medienanstalt für diesen Zweck Landesmittel oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält. In diesem Zusammenhang hat das Land Berlin 300.000 Euro für den Förderzeitraum bis Ende 2022 bereitgestellt. Die staatsferne Medienanstalt prüft und bewertet die Förderanträge auf Grundlage der Fördersatzung Lokaljournalismus der mabb und der hier definierten Kriterien.

Weitere Informationen und Antragsformulare:

Pressemitteilung zum Förderprogramm "Lokaljournalismus im Exil" (Ukrainisch)
Pressemitteilung zum Förderprogramm "Lokaljournalismus im Exil" (Russisch)

Ausschreibung Förderprogramm "Lokaljournalismus im Exil" (Deutsch)
Ausschreibung Förderprogramm "Lokaljournalismus im Exil" (Ukrainisch)
Ausschreibung Förderprogramm "Lokaljournalismus im Exil" (Russisch)

Antragsformular zum Förderprogramm
Anlage zur Projektfinanzierung
Anlage De-minimis-Erklärung

FAQs zum Förderprogramm und Präsentation der Fördersprechstunde

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