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Förderung für nicht-kommerzielle Lokalradios in Brandenburg geht weiter

Anträge können bis zum 1. Juli 2021 bei der mabb eingereicht werden

Berlin, 4. Juni 2021. Die diesjährige Förderrunde ist gestartet: Nicht-kommerzielle lokale Hörfunkveranstalter in Brandenburg können ab sofort eine Förderung bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ein werbefreies Programm ohne Gewinnerzielungsabsicht mit regelmäßigen lokalen und regionalen Informationen für Brandenburg betreiben. Förderfähig sind dabei Aufwendungen für die technische Infrastruktur und insbesondere die digitale Programmverbreitung auf einem einfachen technischen Standard. 

Anträge können bis zum 1. Juli 2021 bei der mabb eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung und die Antragsformulare sind hier abrufbar.

Grundlage der zweiten Auflage des Förderprogramms ist die im September 2020 in Kraft getretene Satzung zur Förderung der technischen Infrastruktur und Programmverbreitung für nicht-kommerzielle Lokalradios. Die Satzung steht im Download-Center zur Verfügung.

Weitere Informationen
mabb startet Programm zur technischen Förderung nicht-kommerzieller Hörfunkveranstalter

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