mabb-Medienrat beanstandet erstmals Influencer-Fall
Berliner Anbieter kennzeichnet Werbeinhalte in seinen Beiträgen nicht ausreichend
Berlin, 5. Juli 2018. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2018 erstmals Inhalte eines Influencers beanstandet. Der Anbieter aus Berlin hatte trotz mehrerer Hinweise und Fristverlängerungen kaum Änderungen an seinen Angeboten vorgenommen, in denen er sowohl seinen persönlichen Shop als auch fremde Produkte ohne ausreichende Werbekennzeichnung bewirbt. Der Medienrat hat daher die weitere Verbreitung der Inhalte in der jetzigen Form untersagt. Der Influencer hat ab Zustellung des Bescheids 14 Tage Zeit, die Inhalte nachzubessern.
Auf den Plattformen YouTube, Facebook und Instagram berichtet der Influencer u. a. über Bart- und Haarpflege sowie Lifestyle und vermischt dabei immer wieder redaktionelle Themen und Werbeinhalte ohne ausreichende Werbekennzeichnung. Bezahlte Kooperationen sind somit für die Nutzerinnen und Nutzer nicht klar erkennbar. Dies sieht der mabb-Medienrat bei insgesamt neun URLs als Verstoß gegen geltende Kennzeichnungsvorschriften an.
Als Aufsichtsbehörde informiert die mabb über die geltende Rechtslage in den sozialen Medien und setzt in erster Linie auf Kooperation. „2018 hat die Medienanstalt eine Reihe von Anbietern über Verstöße informiert und konnte so frühzeitig bewirken, dass die notwendigen Maßnahmen getroffen werden konnten“, so mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer. „In der Regel sind die Influencer bereit, Inhalte korrekt zu kennzeichnen. Häufig besteht jedoch Unsicherheit darüber, was bei korrekter Kennzeichnung zu beachten ist.“