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mabb-Medienrat verabschiedet Karin Schubert

Berlin, 16. Dezember 2024. Karin Schubert, seit 2015 Mitglied des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, legt ihr Amt auf eigenen Wunsch zum Ende des Jahres nieder. In seiner heutigen Sitzung hat der Medienrat sein langjähriges Mitglied verabschiedet und Gabriele Wiechatzek als neue Stellvertreterin des Medienratsvorsitzenden Martin Gorholt gewählt. „Im Namen aller Medienrätinnen und Medienräte, der Direktorin und dem Team der mabb möchte ich Karin Schubert für ihren großen Einsatz für die Medienvielfalt in Berlin und Brandenburg danken“, so Martin Gorholt. „Seit 2015 hat sie sich als Vertreterin Berlins mit Sachkenntnis und Tatkraft für die Medienanstalt engagiert. Wir wünschen Karin Schubert alles erdenklich Gute. Ich freue mich, dass wir mit Gabriele Wiechatzek eine besonders erfahrene Kollegin als Nachfolgerin zu meiner Stellvertreterin gewählt haben.“

Karin Schubert ist seit 2015 Mitglied des Medienrates und stellvertretende Vorsitzende des Gremiums. Von 2002 bis 2006 war sie Justizsenatorin und Bürgermeisterin von Berlin sowie von 1994 bis 2001 Justizministerin von Sachsen-Anhalt. Karin Schubert war von 1992 bis 1994 Präsidentin des Landgerichts Neubrandenburg und von 1988 bis 1991 Referatsleiterin für Recht und Verfassung sowie Gleichstellungsbeauftragte der Landesvertretung NRW in Bonn. Darüber hinaus war die Juristin von 1979 bis 1988 als Richterin in Wuppertal und Düsseldorf tätig.

Gabriele Wiechatzek ist seit 2009 Mitglied des mabb-Medienrates. Von 1975 bis 1990 war sie Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, von 1983 bis 1989 dessen stellvertretende Präsidentin. Von 1990 bis 1994 war Gabriele Wiechatzek Mitglied des Deutschen Bundestags und von 1994 bis 2000 Repräsentantin des Vorstands der ProSieben Media AG. Seit 2000 ist Gabriele Wiechatzek selbstständige Politik- und Medienberaterin (GWC) in Berlin.

Über die Aufgaben des Medienrats der mabb
Der mabb-Medienrat besteht aus neun ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Mitgliedern. Von den Mitgliedern des Medienrats werden je vier vom Brandenburger Landtag und vom Abgeordnetenhaus von Berlin jeweils mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.

Ein weiteres Gremiumsmitglied, das zugleich den Vorsitz im Medienrat innehat, wird von beiden Länderparlamenten jeweils mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Aus seiner Mitte wählt der Medienrat eine stellvertretende Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Medienrat tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Er nimmt die Aufgaben der Medienanstalt wahr, die nicht der Direktorin übertragen wurden. Beispielsweise vergibt der Medienrat die Sendelizenzen, teilt die Frequenzen zu und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen über den Medienrat der mabb:
https://www.mabb.de/uber-die-mabb/organisation-und-struktur/medienrat

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