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mabb-Medienrat weist auf Grenzen der Parteienwerbung im Programm von Radio- und Fernsehsendern hin

Berlin, 6. Juni 2013. Im Vorfeld von Wahlen müssen Radio- und Fernsehsender, die ihr Programm bundesweit ausstrahlen, Teile ihrer Sendezeiten Parteien oder Wählervereinigungen für deren Wahlwerbung zur Verfügung stellen. Landesweite Programme in Berlin und Brandenburg sind hierzu nicht verpflichtet. Räumen sie allerdings freiwillig Wahlsendezeiten ein, gelten die gleichen Vorschriften wie für bundesweite Rundfunkveranstalter.

Parteienwerbung im Sinne der Platzierung von Themen im redaktionellen Programm von Fernseh- und Radiosendern ist generell unzulässig, unabhängig davon, ob eine Partei oder andere Personen ein Thema platzieren möchten. Laut § 10 Abs. 1 RStV haben Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Es ist nicht zulässig, in einer redaktionellen Sendung lediglich die Position einer einzelnen Partei darzustellen.

Der Medienrat der mabb hat dieses Thema in seiner Sitzung vom 29. Mai 2013 noch einmal ausführlich erörtert. Hintergrund war nicht nur die Bundestagswahl im September dieses Jahres, sondern auch ein konkreter Fall im Programm des Lokal TV-Senders WMZ TV Senftenberg. Hier wurde Anfang April 2013 eine Sendung mit dem Titel „Die CDU informiert“ ausgestrahlt. Auf Hinweis der mabb hat der Sender erklärt, das Format nicht weiterzuführen und auch keine ähnlichen Titel mehr auszustrahlen. Darüber hinaus versicherte die Redaktion, bei künftigen politischen Beiträgen darauf zu achten, dass die redaktionelle Hoheit von WMZ TV Senftenberg klar erkennbar ist. Daher hält der Medienrat in diesem Fall keine förmliche Beanstandung für erforderlich.

Den Rundfunkstaatsvertrag sowie rechtliche Hinweise der Landesmedienanstalten zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien im bundesweit verbreiteten privaten Rundfunk vom 19. März 2013 finden Sie auf der mabb-Internetseite:  www.mabb.de/regulierung/rechtsgrundlagen.html.

Über die mabb:
Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Ihre Regulierungsaufgaben (Lizenzierung und Aufsicht über private Rundfunkprogramme, Nutzung von Rundfunkfrequenzen, Zugang zu digitalen Plattformen) nimmt sie bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit den gemeinsamen Organen der Medienanstalten der Länder wahr. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag fördert die mabb in Berlin und Brandenburg Medienkompetenz und -ausbildung sowie Projekte mit neuen Übertragungstechniken. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen als Einrichtungen in Trägerschaft der mabb ALEX Offener Kanal Berlin und dasMedieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ).

 

Kontakt

Anneke Plaß | Kommunikation
Tel.: 030.264 967 0 | E-Mail: plass@mabb.de

Ingeborg Zahrnt | Justitiarin
Tel.: 030.264 967 0 | E-Mail: zahrnt@mabb.de

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