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mabb schreibt UKW-Frequenz 104,1 MHz aus

Anträge können bis zum 26. Februar 2021 eingereicht werden

Berlin, 29. Januar 2021. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 die Ausschreibung der Berliner UKW-Frequenz 104,1 MHz beschlossen. Der bisherige Veranstalter KCRW Berlin gGmbH hatte die Sendeerlaubnis zur Veranstaltung des Hörfunkprogramms KCRW Berlin mit Wirkung zum 13. Dezember 2020 zurückgegeben. 

KCRW Berlin hatte seit September 2017 auf der 104,1 MHz gesendet. Mit seinem US-amerikanisch orientierten Programm ergänzte es die französischen, britischen und russischen Radioangebote in der Hauptstadt, die auf den besonderen Beziehungen Berlins zu seinen ehemaligen Schutzmächten basieren. „Wir bedauern, dass KCRW Berlin den Sendebetrieb über UKW einstellen musste“, so mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer. „Der Sender hat erheblich zur Vielfalt des Berliner Radiomarktes beigetragen.“

Der mabb-Medienrat hat die Ausschreibung der Frequenzen und Kapazitäten auf Grundlage von § 21 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien (Medienstaatsvertrag, MStV) beschlossen. Für die Ausschreibung gelten die Auswahlkriterien des § 33 MStV. 

Anträge können bis zum 26. Februar 2021, 12:00 Uhr bei der mabb eingereicht werden. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Interessierte hier. 

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