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Medienanstalten beanstanden erstmals politische Werbung in Podcast

Berlin, 31. August 2026. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) die Ausstrahlung politischer Werbespots in einem reichweitenstarken deutschen Politikpodcast beanstandet. Gegenstand des Verfahrens war die Ausstrahlung von Werbespots zum deutschen Gesundheitssystem mit eindeutigem politischem Bezug. Damit sprechen die Medienanstalten erstmals eine Beanstandung zu politischer Werbung in Podcasts aus.

mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken erläutert: „Nach aktueller Rechtslage ist politische Werbung nicht nur im klassischen Rundfunk, sondern in nahezu allen Video- und Podcastformaten unzulässig. Anders ist die Gesetzeslage bei Online-Angeboten mit überwiegend Texten und Bildern. Dort ist politische Werbung erlaubt, muss allerdings besonders gekennzeichnet werden. Wir haben es hier also durchaus mit einem ungleichen und, wenn man so will, schiefen Regulierungsgefüge zu tun. Als Aufsichtsbehörde setzen wir geltendes Recht natürlich um und gehen dementsprechend jetzt zum ersten Mal gegen politische Werbung in einem Podcast vor.“

Zum Hintergrund: Politische Werbung ist nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) im Rundfunk sowie in rundfunkähnlichen Telemedien, wie Podcasts, unzulässig. Der Begriff der rundfunkähnlichen Telemedien umfasst hierbei auch Podcasts. Politische Werbung im Sinne des Medienrechts meint nicht lediglich Werbung von Parteien oder staatlichen Stellen. Erfasst sind vielmehr Inhalte, die im Interesse von Dritten und in der Regel gegen Bezahlung verbreitet werden und dabei gezielt auf die öffentliche Meinung zu politischen, gesellschaftlichen oder sozialen Fragen einwirken sollen. Die ZAK stellte in ihrem Beschluss vom 7. August 2026 fest, dass die Anbieterin des Podcasts gegen dieses Verbot verstoßen hat.

Gegen den Bescheid kann die Anbieterin Rechtsmittel einlegen.

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