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Medienrat bekräftigt Auswahlentscheidung zugunsten von Radio Paradiso und weist Behauptungen von Radio Paloma zurück

Der Medienrat hat in seiner heutigen Sitzung die notwendigen Schritte beschlossen, seine Auswahlentscheidung zugunsten von Radio Paradiso für die derzeit noch von Radio France Internationale genutzte UKW-Hörfunkfrequenz 106,0 MHz trotz der bisher noch nicht begründeten Klage von „Radio Paloma“ umzusetzen. Der Medienrat bedauert die Rechtsunsicherheit, die die Klage für Radio Paradiso und für Radio B2 hervorruft. Er strebt an, den Frequenzwechsel von Radio Paradiso auf 106,0 MHz und von Radio B2 auf 98,2 MHz wie vorgesehen zum 1. Juli 2012 zu verwirklichen.

Der Medienrat verwahrt sich gegen die Behauptung von Radio Paloma, mit der Auswahl von Radio Paradiso habe er „versucht, eine offensichtliche Fehlentscheidung zu Lasten der übrigen Antragsteller zu korrigieren“. Bei der Auswahlentscheidung im Mai 2010 ging es um die Abwägung des Verlängerungsantrages von Radio Paradiso, das nicht mehr dem ursprünglichen Konzept eines christlichen Radios folgte, gegenüber anderen Anträgen.

Wichtigster Auswahlgesichtspunkt für UKW-Frequenzen ist der Beitrag, den ein Programm zur Vielfalt des Gesamtprogrammangebots in der Region erwarten lässt. Im Verfahren über die Vergabe der UKW-Frequenz 106,0 MHz hatte sich Radio Paradiso mit einem beachtlichen journalistischen, christlich orientierten Wortanteil beworben, den der Medienrat unter Vielfaltsgesichtspunkten als vorzugswürdig gegenüber den mehr auf spezielle Musikformate ausgerichteten Anträgen ansieht.

Der Medienrat hat sich schon mehrfach in früheren Auswahlverfahren mit Anträgen von Radio Paloma befasst. Er hat jeweils zwar gesehen, dass es einen Bedarf an Schlagermusik gibt, allerdings überwog dies nicht den Vielfaltsbeitrag, den andere, über die bloße Berücksichtigung eines bestimmten Musikformates hinausgehende Programme erwarten ließen. Schlagermusik findet zudem auch in anderen Programmen statt, wenn auch nicht ausschließlich; insbesondere auch im Programm von Radio B2.

Dem Wunsch von Radio Paradiso, wegen der eingereichten Klage die bisherige Frequenz 98,2 MHz über den 1. Juli 2012 hinaus nutzen zu können, hat der Medienrat nicht entsprochen. In seinem Antrag im letzten Auswahlverfahren hatte Radio Paradiso auf die Frequenzen mit Senderstandorten in Brandenburg verzichtet, während Radio B2 mit diesen zusätzlichen Frequenzen und der Frequenz 98,2 MHz ein auch auf Brandenburg ausgerichtetes Programm verbreiten will. Beiden Veranstaltern können die Frequenzen allerdings wegen des von Radio Paloma eingeleiteten Rechtsstreits und wegen des deshalb auch noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreits mit Radio Paradiso nicht bestandskräftig zugewiesen werden.

Durch das neue Auswahlverfahren haben sich jedoch wesentliche Veränderungen gegenüber den Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin im Rechtsstreit mit Radio Paradiso ergeben. Infolge dieser Entscheidungen musste der Medienrat Paradiso eine befristete Sendeerlaubnis auf 98,2 MHz und ergänzende Frequenzen in Brandenburg ausstellen. Das Verwaltungsgericht hatte zugleich die Vollziehung der zu Gunsten von Radio B2 ausgestellten Sendeerlaubnis ausgesetzt.

Die Medienanstalt wird nunmehr beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Anpassung dieser Entscheidungen stellen, damit sowohl Radio B2 als auch Radio Paradiso wie vorgesehen am 1. Juli 2012 auf die zugewiesenen Frequenzen 98,2 MHz (sowie Frequenzen in Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt) bzw. 106,0 MHz wechseln können.

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