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Nach Prüfung der mabb: Klöckner-Video ist keine Schleichwerbung

Berlin, 2. Juli 2019. Das gemeinsame Video von Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, und dem Lebensmittelkonzern Nestlé ist keine Schleichwerbung. Zu diesem Ergebnis kommt die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nach einem Aufsichtsgespräch mit Vertretern des Ministeriums. Das Video wurde am 3. Juni 2019 auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Die mabb erhielt anschließend rund 20 Beschwerden wegen des Verdachts der Schleichwerbung.

Laut Einschätzung der mabb handelt es sich nicht um Wirtschaftswerbung, da die Äußerungen der Bundesministerin nicht – wie vom Rundfunkstaatsvertrag vorausgesetzt – bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs erfolgen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Werbeabsicht. Das Ministerium hat versichert, kein Entgelt oder ähnliche Gegenleistung von Nestlé erhalten zu haben.

Auch die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dürften eingehalten worden sein. Die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit sind nur dann überschritten, wenn der informative Gehalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Dies ist nach Auffassung der mabb nicht der Fall.

Um ähnlich gelagerte Fälle nach gleichen Maßstäben beurteilen zu können, werden die Landesmedienanstalten für die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit des Staates Leitlinien entwickeln.

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