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Nachfolge des Direktors der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

mabb-Medienrat eröffnet das Verfahren neu

Berlin, 23. Juni 2015. Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2015 beschlossen, das bisherige Auswahlverfahren für die Nachfolge des Direktors abzubrechen und das Verfahren neu zu beginnen.

Nach ausführlicher Überprüfung des gesamten Verfahrens ist der Medienrat zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Neubeginn notwendig und angemessen ist, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Für die Begleitung des neuen Verfahrens hat der Medienrat Herrn Rechtsanwalt Jürgen Kipp, den früheren Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, gewinnen können.

Der Direktor der mabb Dr. Hans Hege wird die Geschäfte der Medienanstalt noch bis zum Amtsantritt seiner Nachfolgerin bzw. seines Nachfolgers führen.

Wahl, Amtszeit und Aufgaben des Direktors der mabb

Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Wahl und Amtszeit des Direktors der Medienanstalt sowie seine Aufgaben. Der Direktor wird vom Medienrat gewählt und vom Vorsitzenden des Medienrats ernannt. Zum Direktor kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Außerdem soll der Direktor Erfahrungen im Medienbereich haben. Der Direktor darf nicht Mitglied des Medienrats sein. Die Amtszeit des Direktors beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit führt der Direktor die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiter. Nach Ablauf der Amtszeit kann der Direktor erneut, auch wiederholt, zum Direktor ernannt werden. Der Direktor vertritt die Medienanstalt gerichtlich und außergerichtlich sowie im Rahmen der länderübergreifenden Koordinierung durch die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Er führt die laufenden Geschäfte des Hauses, bereitet die Entscheidungen des Medienrats vor und vollzieht dessen Beschlüsse.

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