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Nachfolge von TV.BERLIN

Der Medienrat nimmt in Aussicht, der KANAL 1 Fernsehbetriebsgesellschaft mbH eine Sendeerlaubnis für die Kabelverbreitung im Berliner Kabelnetz der Kabel Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG und Kabelnetze im Umland Berlins zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden: - Verbindliche Vereinbarungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens, nach denen Mitarbeiter von TV.BERLIN in dem in der Anhörung vor dem Medienrat angekündigten Umfang weiter beschäftigt werden, - ein Umfang des lokal/regionalen Anteils sowie der Produktionen aus Berlin-Brandenburg, der die Zuweisung einer 24stündigen Sendezeit rechtfertigt. Der Medienrat kennt die erheblichen Risiken, vor denen der neue Ansatz eines Ballungsraumfernsehens steht. Der Vielfaltsbeitrag wird nach den vorgelegten Unterlagen und dem Ergebnis der Anhörung begrenzt sein. In der Abwägung mit anderen möglichen Nutzungen des Kanals unter den gesetzlichen Kriterien des Vielfaltsbeitrags, des medienwirtschaftlichen Engagements und des lokalen Bezugs ist der Medienrat dennoch bereit, einem neuen Investor eine Chance zu geben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mindestanforderungen an Vielfalt und medienwirtschaftliches Engagement eingehalten werden. Der Medienrat wird in seiner Sitzung am 21. Oktober 2002 eine Entscheidung treffen.

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