Medienrat setzt die digitale Übertragung in den Kabelnetzen von Berlin und Brandenburg aus
Deutsche Telekom AG erfüllt bisher nicht die Anforderungen für einen Versuchsbetrieb - die bundesweite Verbreitung von DF1 und Premiere darf die Prüfung durch die KEK nicht präjudizieren
Der Medienrat hat nach Anhörung der Deutschen Telekom AG und der betroffenen Veranstalter die Belegung der für die digitale Übertragung vorgesehenen Kanäle in den Kabelnetzen von Berlin und Brandenburg ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere die von der Deutschen Telekom AG beabsichtigte Verbreitung der Programme von DF1 und Premiere.
Die Deutsche Telekom AG sieht eine bundesweit einheitliche Verbreitung digitaler Programme vor. Da DF1 und Premiere im Unterschied zu anderen Veranstaltern keine Zulassung für die bundesweite Verbreitung haben, können sie derzeit nur auf der Grundlage von landesrechtlichen Versuchsklauseln verbreitet werden.
Die Deutsche Telekom AG als Netzbetreiberin erfüllt bisher nicht die Voraussetzungen, die nach der Versuchsklausel des Medienstaatsvertrages Berlin-Brandenburg an die Erprobung und Einführung digitalen Fernsehens zu stellen sind, und sie hat bisher auch nicht die notwendigen verbindlichen Zusagen gegeben.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat sich schon 1995 für die breite Einführung von digitalem Fernsehen entschieden. Die Telekom hatte im April 1995 angekündigt, über die Aufrüstung des Netzes für digitale Übertragung hinaus die erforderlichen Einrichtungen für Multiplexe und eine bedarfsgerechte Zahl von Set-Top-Boxen bis Ende 1995 zur Verfügung zu stellen. Dies ist bis heute nicht eingehalten worden.
Die Deutsche Telekom AG ermöglicht derzeit weder die Verbreitung derjenigen Programme, die wegen des analogen Engpasses nicht im Berliner Kabelnetz verbreitet werden können, noch zusätzliche ausländische Programme für ethnische Minderheiten in Berlin. Für regionale Angebote und innovative Anwendungsformen gibt es nicht die notwendige Infrastruktur.
ARD und ZDF könnten derzeit unabhängig von der strittigen Frage des elektronischen Programmführers praktisch nur als Zusatzangebot von denjenigen empfangen werden, die DF1 und Premiere abonnieren. Die Deutsche Telekom AG ist derzeit nicht in der Lage, für Haushalte, die nur ARD und ZDF sehen wollen, Set-Top-Boxen zur Verfügung zu stellen. Trotzdem will sie ARD und ZDF verschlüsseln, so daß ARD und ZDF in den einzelnen Haushalten schon technisch nur so empfangen werden können, daß sie einzeln von der zur Kirch-Gruppe gehörenden Firma Beta-Digital freigeschaltet werden. Ein neutraler Zugang zu ARD und ZDF ist somit derzeit nicht gewährleistet.
Die Verbreitung von DF1 und Premiere setzt weiter voraus, daß damit nicht Fakten geschaffen werden, die die noch ausstehende Prüfung durch die neu errichtete Kommission zur Ermittlung in Konzentrationsfragen (KEK) präjudizieren.
Die Medienanstalt hatte im Frühjahr dieses Jahres sowohl Premiere als auch DF1 Kanäle zugewiesen, beides auf den 31. Dezember 1997 befristet.
Bei Premiere ging es damals um einen beschränkten Markttest, mit der erklärten Bereitschaft, die dabei eingesetzten Decoder später auszutauschen. Bei DF1 ging es um die Erprobung eines digitalen Angebotes in Konkurrenz zu Premiere.
Durch die Einigung zwischen CLT/Ufa (Bertelsmann) und der Kirch-Gruppe über eine Zusammenarbeit und durch deren schrittweise Umsetzung ist die Grundlage für die getrennt ausgestellten Erlaubnisse und Kanalzuweisungen in Frage gestellt. DF1 und Premiere zeigen ein abgestimmtes Verhalten in den Vereinbarungen mit der Deutschen Telekom AG. Die Verbreitung im Kabel dient nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht mehr Versuchszwecken, sondern der Eroberung einer Marktposition für das künftige Gemeinschaftsunternehmen.
Der Respekt vor der KEK und dem gerade erst novellierten Medienkonzentrationsrecht gebietet es, daß nicht vor der dort vorgesehenen Prüfung Fakten geschaffen werden, die den Entscheidungsspielraum einengen. Da dies nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zu befürchten ist, hat der Medienrat die digitale Übertragung in den Kabelnetzen von Berlin-Brandenburg ausgesetzt.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg wird ihre Position in die Beratungen der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten am 21. Oktober 1997 einbringen. Die Gesamtkonferenz ist für Fragen grundlegender Bedeutung zuständig. Dazu gehören chancengleiche Bedingungen beim Start in die digitale Zukunft.