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"Der Soldat James Ryan" - Medienanstalt Berlin-Brandenburg leitet Aufsichtsverfahren ein

Der Sender ProSieben hat den Film „Der Soldat James Ryan“ am 5. Januar 2003 ohne Ausnahmegenehmigung um 20.15 Uhr gesendet. Da der Film nach der Bewertung der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) für die Altersstufe „ab 16 Jahre“ freigegeben ist, darf er im Fernsehen erst ab 22.00 Uhr gesendet werden, es sei denn, es liegt eine von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg erteilte Ausnahmegenehmigung vor.

Um die Genehmigung der von ProSieben gestellten Ausnahmeanträge gab es verschiedene Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt. Die mabb wird nun ein Bußgeldverfahren einleiten und ProSieben zur Beanstandung des Verstoßes anhören. Der Medienrat der mabb wird nach Stellungnahme des Veranstalters voraussichtlich noch im Januar 2003 entscheiden.

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