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Medienrat beanstandet drei Filme bei ProSieben als Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendschutzes

Nach Bewertung durch den Medienrat hätten die beiden Filme „Rendezvous mit dem Teufel“, gesendet am 14. September 1999, und „Lieber, böser Weihnachtsmann“, gesendet am 14. Dezember 1999, nicht schon zur Sendezeit um 20.15 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. In beiden Fällen ist die frühe Sendezeit ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages. Zu dieser Sendezeit ist auch das Wohl jüngerer Zuschauer zu berücksichtigen, die von den gezeigten zahlreichen Spannungs- und Gewaltmomenten geängstigt, beunruhigt und verstört werden können.

Ebenso wurde die Sendezeit Sonntag 9.00 Uhr für den Film „Flammen des Widerstandes – der Kampf des Chico Mendes“ beanstandet. Hier geht es um einen Film, der sich an historischen Gegebenheiten orientiert und den brasilianischen Freiheitskampf mit Folterszenen und Erschießungen drastisch schildert. Derartige Szenen können die Rezeptionsfähigkeit sehr junger Zuschauer, mit denen zur Sendezeit 9.00 Uhr zu rechnen ist, emotional stark überfordern und Verängstigungen hervorrufen. Der Medienrat hat seiner Beratung die Empfehlung des Arbeitskreises Jugendschutz und Programm der Landesmedienanstalten zugrundegelegt.

Der Medienrat beanstandet Cross-Promotion bei ProSieben
Die im Programm von ProSieben gesendeten Spots, mit denen für den neuen Nachrichtensender N24 geworben wurde, sind nach Auffassung des Medienrats Werbung, die entsprechend den Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages im Werbeblock hätten platziert und gekennzeichnet werden müssen. Hinweise auf andere Programme sind gemäß den medienrechtlichen Bestimmungen nur dann außerhalb der Werbeblöcke zulässig, wenn es Programme eines Veranstalters sind. ProSieben und N24 sind aber nicht Programme desselben Veranstalters, sondern Programme von jeweils verschieden lizenzierten Sendern.

Medienrat hat die Ausschreibung der UKW-Hörfunkfrequenz 93,6 MHz beschlossen
Der Medienrat hat beschlossen, die UKW-Hörfunkfrequenz 93,6 MHz auszuschreiben, nachdem die Gesellschafter von berlin aktuell den Verkauf ihrer sämtlichen Anteile an die F.A.Z- Electronic Media GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH beschlossen haben. Der neue Gesellschafter stellt sich dem Wettbewerb eines neuen Auswahlverfahrens. Die Ausschlussfrist läuft am 9. Juni 2000, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt) ab. berlin aktuell hat auf die Sendeerlaubnis verzichtet. Der Verzicht wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem eine neue Vergabeentscheidung getroffen wird. Bis dahin kann berlin aktuell unter wirtschaftlicher Beteiligung der F.A.Z. Electronic Media GmbH ein Nachrichtenprogramm fortführen. Der Medienrat hat festgestellt, dass die Anteilsübertragung und der damit verbundene Wechsel der operativen Führung im Unternehmen einer Übertragung der Sendeerlaubnis gleichkommen würde, die nach dem geltenden Medienrecht ausgeschlossen ist. Über die Genehmigung ist daher im Rahmen des mit der Ausschreibung eingeleiteten Auswahlverfahrens zu entscheiden. Dieses gibt Gelegenheit, auf der Grundlage der gesetzlichen Vergabekriterien zu überprüfen, ob die Konzeption für das zukünftige Nachrichtenprogramm mehr Vielfalt und mehr medienwirtschaftliches Engagement verspricht als die Konzeptionen anderer Antragsteller.

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