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Der Zeitplan steht: Analog-Digital-Umstieg für die terrestrische Fernsehversorgung im Ballungsraum Berlin-Potsdam

Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Voraussetzungen für die Umstellung des Sendernetzbetriebes geschaffen hat, hat der Medienrat nach Abstimmung mit den an der Umstellung beteiligten Fernsehveranstaltern den Zeitplan für den Analog-Digital-Umstieg für den terrestrischen Empfang im Ballungsraum Berlin-Potsdam verbindlich festgelegt.

    • Die Umstellung beginnt am 1. November 2002, mit der Inbetriebnahme der beiden ersten leistungsstarken Kanäle, die bisher analog genutzt wurden (Kanal 5 und Kanal 44).

Auf diesen beiden Kanälen werden die Programme von ARD, ZDF, ORB, SFB 1, RTL, SAT.1, ProSieben und RTL II digital verbreitet werden. Die analoge Ausstrahlung dieser Programme wird fortgesetzt, doch wechseln ProSieben und RTL II auf andere Kanäle.

    • Am 28. Februar 2003 werden die privaten überregionalen Fernsehprogramme vollständig auf die digitale Übertragung umgestellt. Auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten stellen ihre leistungsstarken Frequenzen auf digitalen Betrieb um. Durch die Umstellungen werden zahlreiche zusätzliche digitale Programme öffentlich-rechtlicher und privater Veranstalter möglich.
    • Die vier Fernsehprogramme von ARD, ZDF, ORB und SFB 1 werden dann noch bis zum August 2003 auf schwächeren analogen Frequenzen zu sehen sein.

Berlin-Brandenburg ist weltweit der erste Ballungsraum, in dem der Umstieg auf die digitale terrestrische Übertragung beginnt und durchgeführt wird. Kommunikationskonzept Die Fernsehveranstalter und die mabb haben ein Kommunikationskonzept entwickelt, das die betroffenen Haushalte über den Umstieg informiert. Neben einem Flyer und einer Broschüre, die ab 15. Oktober 2002 verfügbar sind, sollen insbesondere die bisherigen analogen Sender genutzt werden, die Haushalte auf die bevorstehende Umstellung hinzuweisen, und ihnen ihre Wahlmöglichkeiten zu erläutern. In Zusammenarbeit mit den Sendernetzbetreibern ist eine Hotline aufgebaut, die unter der Nummer 01802/323 999 (6 Cent je Anruf) erreichbar ist. Kabel- und Satellitenhaushalte sind von der Umstellung nicht betroffen. Sie werden allerdings künftig die Möglichkeit haben, mit tragbaren Geräten Fernsehen zu empfangen. Konzept für einen sozial verträglichen Umstieg Die mabb hat mit den Fernsehveranstaltern und in Kooperation mit der Geräteindustrie, den Institutionen der Sozialhilfe sowie der Rundfunkhilfe e.V., einer Institution der Freien Wohlfahrtsverbände, die Eckpunkte einer differenzierten Lösung erarbeitet, die sozial schwachen Haushalten den Umstieg erleichtern soll. Dabei geht es ausschließlich um Haushalte, die bisher keinen Kabel- oder Satellitenempfang haben, und für die auch künftig der terrestrische Empfang die kostengünstigste Lösung ist . Geräteindustrie und Handel werden Raten- oder Leasingsmodelle anbieten, mit einer monatlichen Belastung von voraussichtlich unter 10 €. Dies ist eine Lösung für einen großen Teil der von Rundfunkgebühren befreiten Haushalte. Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen haben nach den Vorschriften des Sozialhilferechts einen Anspruch auf eine Set-Top-Box, mit der sie künftig Fernsehen empfangen können. Die mabb ist in Abstimmung mit den Fernsehveranstaltern bereit, die Institutionen der Sozialhilfe finanziell und organisatorisch zu unterstützen, damit notwendige Geräte möglichst kostengünstig beschafft werden können. Die finanzielle Unterstützung dient als Ausgleich dafür, dass durch die frühere Abschaltung der letzten öffentlich-rechtlichen Programme in der Region Berlin-Brandenburg höhere Kosten bei der Gerätebeschaffung entstehen. Mabb und Fernsehveranstalter gehen aber von einer Eigenbeteiligung der Sozialhilfeinstitutionen an den Gerätekosten aus. Die Rundfunkhilfe e.V. wird sich besonders älterer Menschen, Behinderter und chronisch Kranker annehmen. Die näheren Einzelheiten werden zwischen den Institutionen der Sozialhilfe in Berlin und Brandenburg, der mabb und den Veranstaltern vereinbart werden

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