TV.BERLIN erhält den Fernsehkanal 5
Der Medienrat hat nach Anhörung der Antragsteller beschlossen, den Fernsehkanal 5, auf dem bisher pulsTv gesendet hat, an die TV.BERLIN Fernseh-Programmgesellschaft mbH i. G. zu vergeben. Einziger Gesellschafter ist Thomas Kirch. Die Gesellschaft will ein "Ballungsraumfernsehen" für Berlin und die umgebenden Teile des Landes Brandenburg veranstalten. Die regionalen Eigenproduktionen sollen schrittweise auf ein Volumen von bis zu 12 Stunden täglich ausgebaut werden; davon sollen über 5 Stunden regionale Information sein. TV.BERLIN will 120 bis 150 feste und 30 freie Mitarbeiter beschäftigen.
Der Medienrat sieht in einem Ballungsraumfernsehen einen besonderen Vielfaltsbeitrag. TV.BERLIN hat den einzigen Antrag für ein solches Programm vorgelegt.
Daß die Familie Kirch schon an anderen regionalen und überregionalen Medien beteiligt ist, hindert dieses zusätzliche Engagement nicht. TV.BERLIN wird im Wettbewerb mit SFB und ORB und zahlreichen anderen regionalen Medien stehen.
Den Anträgen von ORB, SFB und RTL auf einen Tausch ihrer bisher genutzten Frequenz mit dem Fernsehkanal 5 hat der Medienrat nicht entsprochen. Der ORB könnte mit dem Fernsehkanal 5 gegenüber dem jetzt genutzten Fernsehkanal 27 nach Rekonstruktion der Sendeanlagen auf dem Fernsehturm am Alexanderplatz allenfalls eine geringfügig höhere technische Reichweite erzielen; RTL ist bei dem gegenwärtigen Stand der Satelliten- und Kabelversorgung auf eine bessere terrestrische Frequenz weniger angewiesen als ein regionales Fernsehprogramm. Eine Verbesserung des Empfangs des Programms B1 des SFB in einzelnen Bereichen im Ostteil der Stadt wird von der Medienanstalt unterstützt, entweder durch Verlagerung des Senders zum Fernsehturm oder durch den Aufbau von Füllsendern.
Die mit dem Wechsel von Frequenzen für die Zuschauer verbundenen Umstellungen sowie die Behinderung des Aufbaus des neuen Ballungsraumfernsehens durch einen Frequenzwechsel während der Aufbauphase sprachen gegen einen Frequenztausch.
Veranstalter für neues Potsdamer Stadtfernsehen ausgewählt
Nach Anhörung der drei Antragsteller hat der Medienrat die Anbietergemeinschaft aus der Peito Gesellschaft für neue Kommunikationsmedien mbH (Gesellschafter: Andreas Pieroth, Jürgen Arbter und Richard Wehler) und den Herren Andreas Pieroth, Jürgen Arbter und Rüdiger von Hülst ausgewählt. Der Medienrat traut diesem Ansatz am ehesten zu, nach dem Scheitern des früheren Ansatzes von P-Plus ein neues Stadtfernsehen in Potsdam aufzubauen.
Digitale Erotikprogramme sind grundsätzlich zulässig
Der Medienrat sieht es nach den Empfehlungen der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und dem Beschluß des Vorstandes der HAM gegenüber Premiere als gemeinsame Position der Medienanstalten an, daß Erotikschienen grundsätzlich zulässig sind, also in einer Weise veranstaltet werden können, die mit dem geltenden Recht übereinstimmt. Sowohl die DLM als auch die HAM halten nur die Ausstrahlung bestimmter Filme innerhalb der Erotikschiene für unzulässig, nicht die Erotikschiene insgesamt. Im Interesse der Gleichbehandlung sieht der Medienrat daher auch die Zulassung von Veranstaltern als mit dem geltenden Recht vereinbar an, die ausschließlich Erotikprogramme verbreiten möchten und nicht solche Erotikschienen im Rahmen eines Programms anbieten, das daneben noch andere Inhalte verbreitet. Bei digitalen Programmen sind zudem besondere Schutzvorkehrungen möglich, während die Erotikschiene von Premiere im Rahmen des sonstigen Programms ohne weitere Verschlüsselung empfangen werden kann. Die vorliegenden Anträge von Beate Uhse-TV, Home Video Channel und Fantasy Channel werden vom Medienrat nach den noch ausstehenden Beratungen der Gemeinsamen Stelle Jugendschutz über den Antrag von Beate Uhse-TV gemeinsam behandelt.