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VG Beschluß zu TRT-INT und NBC

Berliner Verwaltungsgericht nimmt für TRT-INT NBC aus dem Kabelnetz

Mit seinem heute mitgeteilten Beschluß hat das Berliner Verwaltungsgericht das englischsprachige Programm NBC von der weiteren Verbreitung im Berliner Kabelnetz der Deutschen Telekom AG ausgeschlossen und an dessen Stelle die Verbreitung des türkischsprachigen Programms TRT-INT auch in denjenigen Bereichen des Netzes angeordnet, in denen weniger als 5% türkischsprachige potentielle Kabelteilnehmer wohnen.

Erstmals hat damit das Berliner Verwaltungsgericht selbst eine bestimmte Kanalbelegung festgelegt. Grundlage dieser Festlegung ist die Einstufung von NBC als Spartenprogramm, da Bildungs- und Beratungselemente keinen wesentlichen Programmbestandteil bildeten. Der Medienrat hatte NBC als Vollprogramm angesehen und mit TRT-INT - abhängig von der Anzahl türkischer Bürger in den jeweiligen Teilen Berlins - gleichrangig eingestuft.

Auch die räumliche Teilung eines Kanals in Abhängigkeit zur Bevölkerungsstruktur hat das Gericht nicht akzeptiert. Seiner Auffassung nach muß das Berliner Kabelnetz in allen seinen Teilen einheitlich belegt werden, ohne daß auf regionale Besonderheiten eingegangen werden darf.

850.000 Kabelhaushalte empfangen nun TRT-INT statt NBC. Faktisch können damit ca. 12.000 türkische Staatsbürger mehr mit TRT-INT erreicht werden als nach der Kanalbelegung des Medienrates. Hinzu kommen weitere Berliner, die Türkisch verstehen. Der Medienrat hatte das Interesse am Empfang des einzigen englischsprachigen Programms mit Unterhaltung höher bewertet, zumal mit TD1 bereits flächendeckend ein türkischsprachiges Vollprogramm zu empfangen ist.

Die Medienanstalt wird gegen den Beschluß Beschwerde einlegen.

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