Berlin, 17. November 1998. Die seit einiger Zeit bei n-tv im Laufband der Börsenkurse plazierte Werbung steht nicht im Einklang mit den Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages, der bestimmt, daß Programm und Werbung deutlich voneinander getrennt sein müssen. Den Beschluß, diese Werbepraxis bei n-tv zu beanstanden, hat der Medienrat in seiner letzten Sitzung gefaßt und n-tv aufgefordert, diese Werbung zukünftig zu unterlassen.