Berlin, 18. April 2000. Nach Bewertung durch den Medienrat hätten die beiden Filme „Rendezvous mit dem Teufel“, gesendet am 14. September 1999, und „Lieber, böser Weihnachtsmann“, gesendet am 14. Dezember 1999, nicht schon zur Sendezeit um 20.15 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. In beiden Fällen ist die frühe Sendezeit ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages. Zu dieser Sendezeit ist auch das Wohl jüngerer Zuschauer zu berücksichtigen, die von den gezeigten zahlreichen Spannungs- und Gewaltmomenten geängstigt, beunruhigt und verstört werden können.