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Beschwerden einreichen

Sie vermuten einen Rechtsverstoß?

Sie haben eine Sendung im Fernsehen gesehen, einen Beitrag im Radio gehört oder einen Inhalt im Internet wahrgenommen und vermuten einen Rechtsverstoß – z. B. in den Bereichen Jugendmedienschutz, Werbung oder journalistische Sorgfaltspflichten? Für Ihre Anfragen und Beschwerden haben wir entsprechende Formulare entwickelt.

Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau beschreiben, wo Sie den Verstoß vermuten und soweit vorhanden Links, Screenshots o.Ä. beifügen.

Bitte verwenden Sie für Ihre Beschwerde das entsprechende Formular für Fernsehen/Radio oder Internet:

Sind anonyme Beschwerden möglich?

Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt. Persönliche Angaben sind optional. Gerne können Sie Ihren Hinweis auch ohne persönliche Angaben abgeben. Bitte beachten Sie, dass anonyme Anfragen selbstverständlich bearbeitet, aber nicht beantwortet werden können.

Ist die mabb auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig?

Die mabb ist nicht für die Aufsicht der öffentlich-rechtlichen Programme z.B. ARD, ZDF oder rbb zuständig. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Sendeanstalten.

   

Beschwerdeformular: Fernsehen und Radio

Gern können Sie persönliche Informationen angeben, sodass wir Sie kontaktieren können, sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit unserem Datenschutzhinweis.

Alle mit einem (*) versehenen Felder sind Pflichtangaben.

Beschwerdeformular: Internet

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