Ausschreibung der beiden UKW-Hörfunkfrequenzen von Spreeradio und F.A.Z. Businessradio
Der Medienrat hat beschlossen, die UKW-Hörfunkfrequenzen 105,5 MHz (bisher: Spreeradio) und 93,6 MHz (bisher: F.A.Z. Businessradio) auszuschreiben.
Die Ausschlussfrist für Anträge läuft bei allen Frequenzen am Montag, den 20. Januar 2003, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt) ab. Bei der UKW-Hörfunkfrequenz 105,5 MHz ist die Neuausschreibung Folge von Veränderungen auf Gesellschafterebene, die nicht im Rahmen der bestehenden Sendeerlaubnis genehmigt werden konnten. Der bisherige Veranstalter von Spreeradio befindet sich in der Insolvenz, die Neue Spreeradio Hörfunkgesellschaft mbH (Olaf Hopp, Stefan Schwenk und Michael Westphal) möchte den Sendebetrieb auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter fortführen und dabei an das ursprüngliche Konzept von Spreeradio anknüpfen, also das Programm in neuer Zusammensetzung fortsetzen. Sie stellt sich daher dem Wettbewerb eines neuen Auswahlverfahrens und hat erklärt, sich mit der neuen Zusammensetzung am Auswahlverfahren beteiligen zu wollen. Es ist ihr gestattet worden, die Sendungen in der neuen Zusammensetzung bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens fortzusetzen. Die F.A.Z. 93.6 Berlin GmbH & Co. KG hat angekündigt, den Sendebetrieb zum Ende des Monats November einzustellen, sie hat den Verzicht auf die Sendeerlaubnis erklärt, um eine Neuausschreibung der UKW-Hörfunkfrequenz 93,6 MHz zu ermöglichen. Der Ausschreibungstext kann bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg oder im Internet unter www.mabb.de (Programme -> Zulassung -> aktuelle Ausschreibungen) angefordert werden. Er wird auch in den Amtsblättern für Berlin und Brandenburg veröffentlicht